Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Heinz Wasser Trier
Palaststraße 3–5
54290 Trier
Deutschland
Telefon: +49 (0)172 6577799
E-Mail: brigittaheinz@gmx.de
Website: https://hainz-wassertrier.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Heinz Wasser Trier, insbesondere für die fachgerechte Entnahme von Wasserproben sowie die Beauftragung und Durchführung von Untersuchungen auf Legionellen und weiteren mikrobiologischen Parametern.
(2) Heinz Wasser Trier erbringt seine Leistungen gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, Hausverwaltungen, Eigentümern und sonstigen Auftraggebern.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Heinz Wasser Trier ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Heinz Wasser Trier und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des jeweiligen Auftrags ist die Durchführung der zwischen Heinz Wasser Trier und dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- fachgerechte Probenahme von Wasserproben,
- Probenahme im Zusammenhang mit Legionellen-Untersuchungen,
- Untersuchungen auf Legionellen (Legionella spec.),
- Untersuchungen mikrobiologischer Parameter,
- Dokumentation der Probenahme,
- Weiterleitung der entnommenen Proben an ein geeignetes Untersuchungs- bzw. Laborunternehmen, soweit dies Bestandteil des Auftrags ist.
(2) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag, Angebot oder der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
(3) Untersuchungen werden, soweit sie nicht von Heinz Wasser Trier selbst durchgeführt werden, durch entsprechend beauftragte bzw. geeignete Untersuchungsstellen oder Labore durchgeführt.
(4) Heinz Wasser Trier schuldet grundsätzlich die vereinbarte Dienstleistung und nicht einen bestimmten Untersuchungsausgang oder ein bestimmtes Untersuchungsergebnis.
§ 3 Auftragserteilung und Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn Heinz Wasser Trier einen Auftrag ausdrücklich bestätigt oder mit der Durchführung der vereinbarten Leistung beginnt.
(2) Angebote von Heinz Wasser Trier sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
(3) Für die Durchführung der Leistung können Angaben des Auftraggebers erforderlich sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
(4) Soweit für die Durchführung der Probenahme oder Untersuchung besondere Informationen erforderlich sind, kann Heinz Wasser Trier diese vor Durchführung der Leistung anfordern.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Heinz Wasser Trier zum vereinbarten Termin Zugang zu den erforderlichen Räumlichkeiten, Entnahmestellen und Anlagen erhält.
(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarte Probenahme ohne vermeidbare Behinderungen durchgeführt werden kann.
(3) Der Auftraggeber hat Heinz Wasser Trier über bekannte Besonderheiten der Trinkwasserinstallation, der Entnahmestellen oder sonstige Umstände zu informieren, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Probenahme von Bedeutung sein können.
(4) Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die aufgrund fehlender oder unzutreffender Angaben oder aufgrund nicht gewährten Zugangs entstehen, können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit dies vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.
§ 5 Termine und Terminabsagen
(1) Vereinbarte Termine sind grundsätzlich einzuhalten.
(2) Sollte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, hat er Heinz Wasser Trier möglichst frühzeitig darüber zu informieren.
(3) Wird ein vereinbarter Termin kurzfristig abgesagt oder kann die Probenahme aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, kann Heinz Wasser Trier eine angemessene Ausfall- bzw. Anfahrtspauschale berechnen, sofern eine solche vorab vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise für die jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preisvereinbarung.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
(3) Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer gesetzlich anfällt.
(4) Gegenüber Verbrauchern werden Preise entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Endpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Durchführung der Probenahme
(1) Die Probenahme erfolgt nach den für die jeweilige Untersuchung erforderlichen fachlichen und hygienischen Anforderungen.
(2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass eine Probenahme an einer bestimmten Entnahmestelle durchgeführt wird, wenn diese für die beauftragte Untersuchung fachlich nicht geeignet ist oder die Durchführung dort aus technischen oder hygienischen Gründen nicht möglich ist.
(3) Soweit eine Probenahme aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist Heinz Wasser Trier berechtigt, die Durchführung abzulehnen oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eine geeignete alternative Entnahmestelle zu verwenden.
§ 8 Untersuchung und Laborleistungen
(1) Soweit die Untersuchung der entnommenen Wasserprobe durch ein externes Labor erfolgt, wird die Probe von Heinz Wasser Trier entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang an das beauftragte Labor weitergeleitet.
(2) Die Durchführung der Laboruntersuchung richtet sich nach den jeweiligen fachlichen und gesetzlichen Anforderungen des beauftragten Labors.
(3) Heinz Wasser Trier hat keinen Einfluss auf das tatsächliche Untersuchungsergebnis.
(4) Verzögerungen, die ausschließlich auf die Bearbeitung durch ein externes Labor, Transportdienstleister oder sonstige Dritte zurückzuführen sind, hat Heinz Wasser Trier nicht zu vertreten, soweit Heinz Wasser Trier kein eigenes Verschulden trifft.
§ 9 Untersuchungsergebnisse und Dokumentation
(1) Untersuchungsergebnisse werden dem Auftraggeber nach Vorliegen entsprechend der vereinbarten Form zur Verfügung gestellt.
(2) Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die jeweils entnommene Probe und den untersuchten Parameterumfang.
(3) Ein Untersuchungsergebnis stellt keine allgemeine Aussage über die Qualität sämtlicher Wasserstellen, Leitungen oder Anlagen eines Gebäudes dar, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Untersuchung vereinbart wurde.
(4) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, Untersuchungsergebnisse aufzubewahren, soweit ihn entsprechende gesetzliche oder behördliche Pflichten treffen.
§ 10 Verantwortlichkeit des Auftraggebers
(1) Heinz Wasser Trier übernimmt keine Verantwortung für den Zustand der Trinkwasserinstallation, Leitungsanlagen, Armaturen oder sonstigen technischen Einrichtungen des Auftraggebers, sofern deren Prüfung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
(2) Festgestellte Auffälligkeiten oder Untersuchungsergebnisse können Hinweise auf mögliche Probleme geben. Die Entscheidung über erforderliche technische, hygienische oder sonstige Maßnahmen obliegt dem Auftraggeber bzw. dem jeweils hierfür zuständigen Fachunternehmen oder der zuständigen Behörde.
(3) Heinz Wasser Trier führt keine technischen Sanierungsarbeiten an Trinkwasseranlagen durch, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 11 Haftung
(1) Heinz Wasser Trier haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Heinz Wasser Trier nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(4) Heinz Wasser Trier haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen, soweit kein eigenes Verschulden vorliegt.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Heinz Wasser Trier, die die Durchführung der vereinbarten Leistung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, können zu einer angemessenen Verschiebung des vereinbarten Termins führen.
(2) Hierzu können insbesondere Naturereignisse, außergewöhnliche Verkehrsbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Ausfälle von Kommunikations- oder Transportsystemen sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse gehören.
(3) Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 13 Stornierung und Kündigung
(1) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
(2) Soweit es sich um einen einmaligen Auftrag handelt, kann der Auftraggeber diesen grundsätzlich vor Durchführung der Leistung stornieren. Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten können, soweit gesetzlich zulässig, in Rechnung gestellt werden.
(3) Bei Verbrauchern gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht, soweit dieses im jeweiligen Einzelfall besteht.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern kann bei Verträgen, die unter die gesetzlichen Voraussetzungen fallen, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
(2) Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich insbesondere nach der Art des Vertragsschlusses und den Umständen des jeweiligen Auftrags.
(3) Soweit Heinz Wasser Trier auf ausdrücklichen Wunsch eines Verbrauchers vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen soll, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Informationen und Erklärungen gesondert erteilt bzw. eingeholt.
(4) Die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht bleiben unberührt.
§ 15 Datenschutz
(1) Heinz Wasser Trier verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Heinz Wasser Trier.
(3) Die aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Website von Heinz Wasser Trier abrufbar.
§ 16 Aufbewahrung von Unterlagen und Daten
(1) Heinz Wasser Trier bewahrt Unterlagen und Daten entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf.
(2) Darüber hinaus können Unterlagen gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung vertraglicher Pflichten, zur Dokumentation der Leistung oder zur Wahrung gesetzlicher Ansprüche erforderlich ist.
(3) Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die betreffenden Unterlagen gelöscht bzw. vernichtet, soweit keine andere gesetzliche Grundlage für eine weitere Speicherung besteht.
§ 17 Erfüllungsort
Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort für die Leistungen von Heinz Wasser Trier der Sitz von Heinz Wasser Trier in Trier.
§ 18 Gerichtsstand
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(2) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz von Heinz Wasser Trier vereinbart werden.
§ 19 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Vorschriften des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bleiben jederzeit möglich.
Heinz Wasser Trier
Palaststraße 3–5
54290 Trier
Stand: August 2026
